Wichtige Hinweise zur Verwendung von Tuning Software und Hardware

Rechtliches & Technik

Wichtige Hinweise zur Verwendung von Tuning-Software und -Hardware

Umbauten am Fahrzeug sind erlaubt — aber an Regeln gebunden. Entscheidend ist, welchen Nachweis ein Teil mitbringt und ob die Änderung eingetragen werden muss.

Seit dem 20. Juni 2025 hat sich hier etwas Grundlegendes geändert: Das Teilegutachten wird durch die Teiletypgenehmigung (TTG) des Kraftfahrt-Bundesamtes abgelöst. Was das für Sie bedeutet, steht gleich unten.

Performance-Hardware in der Werkstatt: Ansaugsystem, Ansaugschlauch und Bremsscheiben
Ansaugung, Abgasanlage, Bremse, Fahrwerk — jedes Teil bringt seinen eigenen Nachweis mit.

Neu seit 20. Juni 2025

Die Teiletypgenehmigung löst das Teilegutachten ab

Mit der 56. Änderungsverordnung zur StVZO stellen die Technischen Dienste seit dem 20. Juni 2025 keine neuen Teilegutachten mehr aus. An ihre Stelle tritt die Teiletypgenehmigung (TTG), die Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Der Unterschied für die Praxis: Das KBA kann eine TTG nachträglich überprüfen und im Ernstfall widerrufen — beim Teilegutachten ging das nicht.

Bis 19.06.2025TeilegutachtenAusgestellt von den Technischen Diensten. Diese Gutachten sind weiterhin gültig.
20.06.2025 – 19.06.2028ÜbergangsfristTeile mit bestehendem Teilegutachten dürfen weiter verkauft, eingebaut und abgenommen werden. Neue Teile kommen mit TTG.
Ab 20.06.2028Nur noch EinzelabnahmeEin Teilegutachten berechtigt dann nicht mehr zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 — der Einbau ist nur noch über die Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich.
Was bereits verbaut ist, bleibt

Teile, die vor dem Stichtag ordnungsgemäß eingebaut und abgenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die Änderung wirkt ausschließlich nach vorn — Sie müssen an einem eingetragenen Umbau nichts nachholen.

Woran Sie die Genehmigungsart erkennen

Die KBA-Nummer auf dem Teil verrät es: fünf Ziffern (KBA XXXXX) steht für eine ABE, sechs Ziffern (KBA XXXXXX) für eine Teiletypgenehmigung.

Nachweise

Welche Nachweise es heute gibt

1

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Bleibt unverändert bestehen. Das Teil ist allgemein genehmigt, in der Regel ist keine gesonderte Abnahme nötig — vorausgesetzt, Sie halten die in der ABE genannten Auflagen ein und führen die Unterlagen mit.

Meist ohne Abnahme KBA + 5 Ziffern
2

Teiletypgenehmigung (TTG)

Der neue Weg seit Juni 2025, erteilt vom Kraftfahrt-Bundesamt. Die Kombination mit Ihrem Fahrzeug wird nach den Vorgaben der Genehmigung abgenommen und eingetragen.

Neu seit 2025 KBA + 6 Ziffern
3

EG- oder ECE-Typgenehmigung

Europäische beziehungsweise internationale Genehmigung, die in Deutschland anerkannt wird. Auch hier gilt: Auflagen und Verwendungsbereich beachten, Unterlagen mitführen.

International anerkannt
4

Teilegutachten (Altbestand)

Vor dem 20. Juni 2025 ausgestellte Gutachten bleiben bis zum 19. Juni 2028 nutzbar — Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ) und anschließende Eintragung.

Befristet bis 19.06.2028
Ohne Nachweis: die Einzelabnahme

Bringt ein Umbau keinen dieser Nachweise mit, bleibt der Weg über die Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Dabei wird Ihr konkretes Fahrzeug begutachtet und die Änderung anschließend eingetragen. Sprechen Sie uns an — wir sagen Ihnen vorher, welcher Weg bei Ihrem Umbau realistisch ist.

Wenn nichts eingetragen ist

Warum die Eintragung wichtig ist

Änderungen, die den Fahrzeugtyp oder das Betriebsverhalten beeinflussen, können nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, wenn sie nicht ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen sind. Eine Leistungssteigerung fällt in der Regel darunter.

Womit Sie rechnen müssenWas das bedeutet
BetriebserlaubnisKann erlöschen — das Fahrzeug ist dann im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr zugelassen.
VersicherungsschutzEine nicht gemeldete Leistungssteigerung kann im Schadensfall zu Leistungskürzung oder Regress führen.
Bußgeld & PunkteBei Kontrollen möglich, ebenso die Untersagung des Weiterbetriebs.
HauptuntersuchungOhne Nachweis kann die Plakette verweigert werden.

Außerdem zu bedenken

Versicherung, Steuer, Garantie

Versicherung informieren

Eine Leistungssteigerung ist der Versicherung zu melden. Der Beitrag kann sich ändern — entscheidend ist, dass der Versicherer den tatsächlichen Zustand kennt. Nachträglich lässt sich das nicht heilen.

Steuer und Emissionen

Bei Umbauten, die Hubraum oder Emissionsverhalten betreffen, kann sich die Einstufung ändern. Bei reiner Softwareoptimierung bleibt die Abgasnorm in der Regel unberührt — verbindlich klärt das die Abnahme.

Herstellergarantie

Eine Leistungssteigerung kann Garantie- oder Kulanzansprüche gegenüber dem Hersteller einschränken. Für Werkstatttermine oder einen Garantiefall rüsten wir Ihr Fahrzeug auf Wunsch auf den Serienstand zurück.

Siehe Back-to-Stock

Leasing und Finanzierung

Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen gilt der Vertrag mit dem Geber. Klären Sie Änderungen vorher ab — die Rückrüstung vor Rückgabe ist bei uns Standard.

Kosten

Was die Eintragung kostet

Unsere Softwareprodukte können auf Wunsch und gegen Aufpreis mit einem TÜV-Gutachten erworben werden. Das Gutachten ist nicht Bestandteil der Software.

PositionPreis
Gutachten nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO — enthält die TÜV-Kosten der Einzelabnahme, die Erstellung des Prüfberichts und unseren Serviceab 549 €
Aufpreis Kombinationseintragung bei zusätzlichen Hardwareänderungen, etwa Abgasanlage, HJS-ECE-Hosenrohr oder Anlage ab Kat/OPF — je nach Aufwandab 150 €
Mit unserem Gutachten sparen Sie den Weg zur Prüfstelle

Das für Ihr Fahrzeug individuell erstellte Gutachten ist bereits das Gutachten. Sie können damit direkt bei Ihrer Zulassungsstelle die Leistungssteigerung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Fahrzeugbezogen und nicht übertragbar

Eintragungen für Leistungssteigerungen sind individuelle, fahrzeugbezogene Dokumente — jedes Fahrzeug hat seine eigene Fahrgestellnummer. Sie sind daher vom Umtausch ausgeschlossen und nicht von Fahrzeug zu Fahrzeug übertragbar.

Alle Beträge inklusive Mehrwertsteuer. Fragen Sie uns bitte vor dem Tuning, ob für Ihr Fahrzeug ein individuelles Gutachten erstellt werden kann und was es kostet.

Zu den Bauteilen

Was Sie zu Zubehör und Tuningteilen wissen sollten

Nicht jedes Teil ist für die Straße

Die von uns angebotenen Kfz-Zubehörteile unterscheiden sich in Zulässigkeit und Verwendbarkeit; das steht jeweils in der Artikelbeschreibung. Fehlt ein Hinweis auf die Zulässigkeit, handelt es sich ausschließlich um ein Produkt für den Motorsport.

Teile müssen zueinander passen

Verschiedene Tuningmaßnahmen müssen miteinander harmonieren. Einzeln zulässige Teile können in Kombination unzulässig sein — sprechen Sie uns vorher an.

Zulässigkeit sagt nichts über Qualität

Aus der Zulässigkeit eines Teils lässt sich kein Indiz für seine Qualität ableiten. Wir beraten Sie, was technisch sinnvoll ist.

Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Bei speziellen oder individuellen Umbauten — etwa Motorsportbauteilen — ohne Prüfzeugnis wird die Änderung im Einzelfall begutachtet. Aufwand und Kosten hängen von Art und Umfang des Umbaus ab. Solche Gutachten erstellen ausschließlich amtlich anerkannte Sachverständige einer Technischen Prüfstelle; erst damit stellt die Behörde die EBE aus.

Bitte beachten

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir für die rechtliche und technische Unbedenklichkeit Ihrer Tuningmaßnahme nicht einstehen können.

Nachgefragt

Häufige Fragen

Muss eine Softwareoptimierung eingetragen werden?

Eine Leistungssteigerung ist grundsätzlich abnahme- und eintragungspflichtig. Welcher Weg bei Ihrem Fahrzeug gilt und welche Unterlagen dafür nötig sind, klären wir vor dem Termin gemeinsam mit Ihnen.

Mein Teil hat noch ein Teilegutachten — ist das jetzt wertlos?

Nein. Teilegutachten, die vor dem 20. Juni 2025 ausgestellt wurden, bleiben bis zum 19. Juni 2028 nutzbar: Die Teile dürfen in diesem Zeitraum weiterhin verkauft, eingebaut und abgenommen werden. Erst danach ist für solche Teile nur noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich. Bereits eingebaute und abgenommene Teile bleiben ohnehin gültig.

Wer kümmert sich um die Eintragung — und was kostet das?

Die Beauftragung läuft über uns, nicht über Sie. Wir klären die Machbarkeit vorab, halten Rücksprache mit dem Prüfingenieur, bereiten die Dokumentation vor und fahren das Fahrzeug vor. Sie erhalten von uns die Rechnung und das Gutachten.

Abgerechnet wird eine Pauschale für unsere Dienstleistung — Vorgespräch und Abstimmung mit dem TÜV, Machbarkeitsprüfung, Vorbereitung der Unterlagen und Vorführung des Fahrzeugs — in der die Gutachtenkosten bereits enthalten sind. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und wird vorab individuell mit Ihnen abgestimmt. Die Preise finden Sie weiter oben.

Das gilt gleichermaßen für Fahrwerk, Felgen, Leistungssteigerung und Hardwareänderungen wie Ladeluftkühler, Abgasanlage oder Downpipe.

Was ist mit der Hauptuntersuchung?

Mit ordnungsgemäßer Abnahme und Eintragung ist der Umbau dokumentiert und die HU unproblematisch. Fehlen die Nachweise, kann die Plakette verweigert werden.

Ich habe das Fahrzeug schon getunt gekauft — was nun?

Melden Sie sich mit den vorhandenen Unterlagen. Wir schauen uns an, was tatsächlich am Fahrzeug gemacht wurde, und sagen Ihnen, ob eine nachträgliche Abnahme möglich ist oder eine Rückrüstung der sinnvollere Weg wäre.

Unsicher, was bei Ihrem Umbau gilt?

Fragen Sie uns vor dem Kauf oder vor dem Termin. Wir sagen Ihnen, welcher Nachweis mitkommt und was für die Eintragung nötig ist.

Stand: September 2026. Grundlage der Angaben zur Teiletypgenehmigung ist die 56. Änderungsverordnung zur StVZO und die Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Juni 2025. Diese Seite gibt allgemeine Hinweise nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften sowie die Auskunft der zuständigen Prüforganisation, Zulassungsbehörde und Ihres Versicherers. Alle Angaben ohne Gewähr; Irrtümer und Änderungen vorbehalten.