Wichtige Hinweise zur Verwendung von Tuning Software und Hardware

Tuning Hardware

Die von uns angebotenen KFZ-Zubehörteile weisen hinsichtlich ihrer Zulässigkeit im Straßenverkehr und/oder Verwendbarkeit unterschiedliche Merkmale auf, die bei der jeweiligen Artikelbeschreibung angegeben werden. Sofern kein Hinweis auf die Zulässigkeit vorhanden ist, handelt es sich ausschließlich um ein Produkt für den Motorsport.

Es ist zu beachten, dass verschiedene Tuningmaßnahmen miteinander harmonieren müssen und womöglich gewählte Teile in Kombination nicht zulässig sind.

Im Allgemeinen kann aus der Zulässigkeit der Teile kein Indiz für die Qualität des Bauteils gezogen werden.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir für die rechtliche und technische Unbedenklichkeit Ihrer Tuningmaßnahme nicht einstehen können.

Für die o.g. Artikel kann z.B.

– eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE),
– ein Teilegutachten und/oder
– eine EG/EWG/EC-Betriebserlaubnis vorliegen,

es kann aber auch eine

Einzelbetriebserlaubnis (EBE, bzw. Einzelabnahme nach § 19.2 StVZO)

notwendig sein.

Zur weiteren Erläuterung:

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine ABE ist eine Genehmigung die bei besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Nach der Modifikation des Fahrzeugs mit diesen Teilen ist keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde wie z.B. Anbaubegutachtung nach § 19.3 StVZO.

Teilegutachten
Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, dass Zubehör und/oder Tuning Teile nicht fachgerecht oder gar falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt worden sind, muss das Fahrzeug unmittelbar nach dem Umbau einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr vorgeführt werden (Anbaubegutachtung / Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO).

EG/EWG/EC-Betriebserlaubnis
Diese Betriebserlaubnis/ Genehmigung entspricht weitestgehend einer ABE, ist jedoch für den gesamten EU-Raum gültig. Teile mit dieser Betriebserlaubnis müssen einem Sachverständigen / Prüfstelle (TÜV) nicht vorgeführt werden.

Einzelbetriebserlaubnis (Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 der StVZO)
Bei speziellen oder individuellen Umbauten (z.B. Motorsportbauteile), für die kein Prüfzeugnis (ABE, EG o.ä.) vorhanden ist, muss die Veränderung am Fahrzeug im Einzelfall begutachtet werden.

Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfung hängen von der Eigenart und dem Umfang des Umbaus ab. Die Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden. Erst mit diesem Gutachten kann die zuständige Behörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ausstellen.

Was kostet die Eintragung einer Software / Leistungssteigerung (Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 der StVZO)

Unsere Software Produkte können auf Wunsch und gegen Aufpreis mit einem TÜV-Gutachten erworben werden. Unsere Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis sind kein Bestandteil der Software! Mit dem für Ihr Fahrzeug individuell erstellten Gutachten müssen Sie nicht mehr zu einer Prüfstelle! Es handelt sich hierbei bereits um das Gutachten. Sie können direkt bei Ihrer Zulassungsstelle die Leistungssteigerung bzw. das Gutachten wie gewohnt in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Der Preis für die Erstellung eines Gutachtens nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 der StVZO für Ihr Fahrzeug beginnt ab 449,- € inkl. MwSt. und beinhaltet die TÜV spezifischen Kosten für eine Einzelabnahme, die Erstellungskosten des Prüfberichtes und unseren Service.

Ein Aufpreis für sogenannte Kombinationseintragungen kann bei hardwaretechnischen Änderung z.B. durch Veränderungen der Abgasanlage (HJS ECE Hosenrohr, Abgasanlage ab Kat o. OPF) entstehen! Je nach Aufwand ab 100,- € inkl. MwSt.!

Bitte Frage Sie uns vor dem Tuning, ob für Ihr Fahrzeug ein individuelles Gutachten erstellt werden kann und was die Kosten hierfür sind!

Unsere Eintragungen für Leistungsteigerungen sind individuelle fahrzeugbezogene Dokumente (z.B. jedes Fahrzeug hat seine eigene eineindeutige Fahrgestellnummer) und sind daher vom Umtausch ausgeschlossen. Die Eintragungen sind ebenfalls nicht von Fahrzeug zu Fahrzeug übertragbar.

Irrtümer & Änderungen vorbehalten.